Reisebedingungen
Für Reisen mit dem Veranstalter SAFARI Aktuell Touristik GmbH (im Folgenden SAFARI Aktuell) gelten ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB die folgenden Reisebedingungen, die durch Ihre Anerkennung mit der Buchung verbindlich werden. Es kann sein, dass bei einzelnen Reisen davon abgewichen werden muss (etwa bei besonderen Stornierungsregeln), worauf in der jeweiligen Ausschreibung gesondert hingewiesen wird. In diesem Fall ersetzen die abweichenden Bedingungen die entsprechende Klausel in den allgemeinen Reisebedingungen.
1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie SAFARI Aktuell den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.
SAFARI Aktuell wird unverzüglich eine Reisebestätigung übermitteln. Mit dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen bzw. beim vermittelnden Reisebüro kommt der Reisevertrag zustande.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist SAFARI Aktuell an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Sie können auch durch vorbehaltlose Anzahlung auf den Reisepreis oder durch vorbehaltlose Zahlung des Gesamtpreises die Annahme erklären.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Antritt der Reise müssen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k BGB erfolgen. SAFARI Aktuell übermittelt Ihnen den Sicherungsschein mit der Reisebestätigung. Spätestens eine Woche nach Zugang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer fällig. Wird zusätzlich eine Reiseversicherung abgeschlossen, ist deren gesondert ausgewiesene Prämie zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung muss spätestens 21 Tage vor Reiseantritt bei SAFARI Aktuell eingegangen sein.
Erfolgt die Zahlungsabwicklung über ein Reisebüro, bestimmt sich die Fälligkeit der Zahlungen entsprechend. Der Reisepreis muss bei Aushändigung der Reiseunterlagen vollständig bezahlt sein.
Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis 7 Tage nach Zugang der Reisebestätigung fällig. Sind die Zahlungen nicht fristgemäß eingegangen, wird SAFARI Aktuell eine angemessene Nachfrist setzen.
Kommen Sie danach mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages zu verlangen, jedenfalls in Höhe der Stornokosten gem. Ziff. 5 dieser Bedingungen, wobei Ihnen der Nachweis, dass SAFARI Aktuell gar kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist, vorbehalten bleibt.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zu den jeweiligen Ange-boten (z.B. Angebotsbeschreibung im Prospekt bzw. Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für SAFARI Aktuell bindend. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen (z. B. Prospektangaben) zu erklären, auf die Sie vor Buchung selbstverständlich hingewiesen werden. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
a.) Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes.
b.) Wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist.
Ändernde oder ergänzende Abreden zu unseren Leistungsbeschreibungen bedürfen im Übrigen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit SAFARI Aktuell, die aus Beweisgründen schriftlich erfolgen sollte. Vermittelnde Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
4. Leistungs- und Preisänderungen, Mindestteilnehmer
a.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. SAFARI Aktuell verpflichtet sich, Sie über solche Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
b.) SAFARI Aktuell ist berechtigt, Reiseverläufe abzuändern und anzupassen, wenn dies durch Natur- oder andere Ereignisse höherer Gewalt zwingend erforderlich wird. SAFARI Aktuell ist
verpflichtet, die Änderung nach den gegebenen Möglichkeiten so zu gestalten, dass sie der geplanten Reise möglichst nahe kommt. Wird dadurch die gesamte Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, bleibt sowohl SAFARI Aktuell als auch Ihnen das Recht zur Kündigung gem. § 651 j BGB (Kündigung wegen höherer Gewalt).
c.) SAFARI Aktuell behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (darin ein-geschlossen die Flughafengebühren) unter folgenden Bedingungen zu erhöhen: Grundlage: SAFARI Aktuell schließt in den Pauschalreisepreis das von der vorgesehenen Fluggesellschaft auf den Sitzplatz bezogene Beförderungsentgelt (BE) ein. Erhöht die Fluggesellschaft das bei Reisebuchung geltende Beförderungsentgelt (BE 1) nach Reisebuchung (Zugang der Reisebestätigung) wegen einer Änderung der Treibstoffkosten, der Flughafengebühren oder anderer zwingender Abgaben, bildet sie ein neues Beförderungsentgelt (BE 2). SAFARI Aktuell kann den Reisepreis um die Differenz der Beförderungsentgelte (BE 1 - BE 2) erhöhen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für SAFARI Aktuell verteuert hat.
Sämtliche Erhöhungen sind nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SAFARI Aktuell nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder statt-dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn SAFARI Aktuell in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem SAFARI Aktuell-Angebot zur Verfügung zu stellen. Sie haben den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung SAFARI Aktuell gegenüber geltend zu machen.
d.) SAFARI Aktuell kann bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise davon in Kenntnis zu setzen, den Rücktritt zu erklären und den eingezahlten Reisepreis zu erstatten.
5. Rücktritt oder Umbuchung durch den Reisenden
a.) Ihre Umbuchungswünsche (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen) werden wir bis einschließlich 32 Tage vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von 30,00 € pro Person berücksichtigen. b.)Sie haben gemäß § 651 i BGB jederzeit das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten. Den Rücktritt haben Sie SAFARI Aktuell gegenüber zu erklären. Erklären Sie den Rücktritt vom Reisevertrag, so verliert SAFARI Aktuell den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SAFARI Aktuell, sofern wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben, eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wir haben diesen
Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung
bei uns wie folgt berechnet:
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
- vom 44 bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%,
- vom 30. bis 23. Tag vor Reiseantritt 35%,
- vom 22. bis 16. Tag vor Reiseantritt 50%,
- vom 15. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%,
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des jeweiligen Reisepreises.
c.) SAFARI Aktuell kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn wir hierfür den Nachweis erbringen. Machen Sie - was Ihnen ausdrücklich vorbehalten bleibt - geltend, dass SAFARI Aktuell ein geringerer Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, haben Sie dafür den Nachweis zu erbringen. Im Fall des Rücktritts haben Sie die bereits ausgehändigten Flug-scheine, Bahnkarten, Fähr- oder andere Tickets unverzüglich zurückzugeben.
d.)Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss eines Reise- Rücktrittskosten-Vollschutzes bei der Buchung der Reise. Hierüber und über weitere Reiseversicherungen können wir Ihnen Informationen zukommen lassen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. SAFARI Aktuell ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
6. Gewährleistung und Obliegenheiten
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen, die wir dann verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für Sie zumutbar ist und der Mangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe zu keiner unzulässigen Vertragsänderung führen soll.
Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, haben Sie den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung von SAFARI Aktuell anzuzeigen. Adresse und Telefonnummer der jeweiligen örtlichen Vertretung erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Unterlassen Sie die Anzeige des Mangels schuldhaft, sind Sie mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Wird die Reise wegen eines Mangels erheblich beeinträchtigt können Sie den Reisevertrag kündigen. Zuvor haben Sie jedoch SAFARI Aktuell eine angemessene Frist für die Abhilfe zu setzen. Dieser Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von SAFARI Aktuell verweigert wird oder wenn ein besonderes Interesse an der Kündigung anzuerkennen ist.
7. Anmeldung von Ansprüchen
a.) Wollen Sie gegenüber SAFARI Aktuell Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen geltend machen, so müssen Sie diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber SAFARI Aktuell Touristik GmbH, Wernher-von-Braun-Straße 5, 63263 Neu-Isenburg anmelden. Reisebüros, Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.
b.)Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck- oder Teilgepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Teilgepäckverlust und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Wir empfehlen dringend, Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
c.) Ansprüche
nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr; hiervon ausgenommen sind die in § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB
aufgeführten Schadensersatzansprüche. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis sie oder
SAFARI Aktuell die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Sie tritt
frühestens 3 Monate nach dem Zeitpunkt ein, an dem die
Fortsetzung von Verhandlungen verweigert wird (Ende der Hemmung).
8. Beschränkung der Haftung
a.) Die vertragliche Haftung von SAFARI Aktuell für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt wird, oder soweit SAFARI Aktuell für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. SAFARI Aktuell empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Ein Schadensersatzanspruch gegen SAFARI Aktuell ist auch insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
b.) Die deliktische Haftung von SAFARI Aktuell für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungs-höchstsumme gilt jeweils pro Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
c.) SAFARI Aktuell haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SAFARI Aktuell sind. Wir haften jedoch für die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort und für Zwischenbeförderungen während der Reise, wenn und soweit für einen Schaden die Verletzung einer uns obliegenden Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht ursächlich ist, für die wir einzustehen haben.
9. Pass- Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
SAFARI Aktuell wird Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und evtl. Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Bitte beachten Sie diese Informationen, für deren Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind, und lassen Sie sich ggf. zusätzlich in Ihrem Reisebüro darüber unterrichten.
10. Rechtswahl
Auf unser Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so werden wir Ihnen, dieser Verpflichtung entsprechend, die Fluggesellschaft nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, informieren wir Sie ebenso wie bei einem Wechsel der ursprünglich benannten Fluggesellschaft. Bei der Buchungsabwicklung über Reisebüros erfolgt diese Information mit Zugang im Reisebüro.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag ist -
soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart werden kann -
Neu-Isenburg.